


Die Schüler der Medienprojektgruppe Rehna laden herzlich ein zur Vernissage der Ausstellung „Dein Blick – Deine Stadt“ am 7. November um 16 Uhr im Kreuzgang Kloster Rehna.
Unsere Ausstellung zeigt Fotografien zur Stadt Rehna und großformatige Acrylbilder, die im Rahmen eines Medienprojektes entstanden sind. Die Ausstellung wird bis zum 19. November im Kloster, vom 22. November bis zum 3. Dezember im Atrium der Schule und anschließend bis zum 17. Dezember in der Stadtbibliothek Rehna zu sehen sein.
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit des Klostervereins mit der Stadtbibliothek und der Schule Rehna organisiert und von den Projektleitern Sybille Lorenz und Andreas Frenzel begleitet. Alle Informationen im Kloster Rehna unter Telefon 038872 52765 und www.kloster-rehna.de/veranstaltungen


Cybermobbing, das Recht am eigenen Bild, Cybergrooming – Rechtsanwältin Gesa Stückmann aus Rostock erklärt in einem 90-minütigen Webinar Gefahren und gibt Handlungsempfehlungen anhand von Fällen aus der Praxis.
Sehr geehrte Eltern,
digitale Medien sind mittlerweile ein selbstverständlicher Teil des Alltags – für uns und unsere Kinder. Welche Gefahren lauern im Umgang mit Internet und sozialen Netzwerken auf Computer, Tablet und Smartphone? Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Smartphone? Gern möchten wir diese Frage beantworten. In bewährter Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Gesa Stückmann aus Rostock haben wir dafür folgende Elternabende geplant:

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) hat eine neue Handlungsempfehlung veröffentlicht. Bei schweren Erkältungssymptomen dürfen Schüler:innen weiterhin nicht die Schule betreten. Nach Gesundung genügt allerdings eine Selbsterklärung. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z.B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern nur leichte Erkältungssymptome auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung notwendig.
» Selbsterklärung nach vorliegen von schwereren Erkältungssymptomen