Die Befürchtungen werden wahr, wir müssen uns nochmals in einen Lockdown begeben und Distanzunterricht durchführen – solange, bis die landeseinheitliche Regelung wieder einen Schulbetrieb zulässt. Für die Klassen eins bis sechs besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung von Kindern von „Anspruchsberechtigten Eltern“. Bis spätestens Dienstag (20.04.21) müssen die Selbsterklärung sowie die Unabkömmlichkeitsbescheinigung unterschrieben in der Schule vorliegen. Wenn die Formulare bis Dienstag nicht abgegeben wurden, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen.
Die Klassenleitungen informieren Sie über das weitere Vorgehen im Distanzunterricht. Wir werden in den Klassen drei bis neun wieder auf unsere bewährte Lernplattform LearningView sowie Videokonferenzen per Zoom zurückgreifen.
Es gibt noch eine wichtige Information zur Hortbetreuung: Es findet kein Frühhort statt! Ab 7 Uhr empfangen die Lehrer:innen die Hortkinder. Ab 11.30 Uhr übernimmt der Hort alle Kinder der Nothortbetreuung.
» Selbsterklärung zur Zugehörigkeit der Anspruchsberechtigten für eine Notfallbetreuung
» Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten
» Eigenerklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbstständigen