Testpflicht ab 28.04.21

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern,

mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes besteht nun auch in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns eine Testpflicht. Das bedeutet, dass die Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung nur bei einer zweimalige Testung pro Woche zugelassen ist. Alle wichtigen Informationen sind in dem unten verlinkten Informationsschreiben zu finden. Alle Schüler:innen, die bereits eine Erlaubnis zum Selbsttest in der Schule haben, müssen keine neuen Einverständniserklärungen abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, sich zu Hause selbst zu testen – hier ist jeweils montags und donnerstags die durch die Eltern unterschriebene Testbestätigungen abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
das Team der Schule Rehna


» Hinweisschreiben Eltern

»Einverständnis Selbsttest in der Schule

»Formular Selbsterklärung

»Informationsblatt Datenschutz

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