Schulbusverkehr weiter ohne 3G-Nachweis möglich

Information von Nahbus

Ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt bundesweit die 3G Regel in Bussen und Bahnen. Somit ist die Mitfahrt nur noch Fahrgästen gestattet, die vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Allerdings sind Kinder sowie Schüler und Schülerinnen von der 3G Regelung ausgenommen!

Zu Schülern zählen:

  • alle Schüler von allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen)
  • Schüler von Sonder- und Förderschulen
  • gilt auch für volljährige Schüler

Somit können Schüler also ohne 3G Nachweis im Bus unterwegs sein. Die Maskenpflicht gilt aber unverändert weiter.

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