Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) hat eine neue Handlungsempfehlung veröffentlicht. Bei schweren Erkältungssymptomen dürfen Schüler:innen weiterhin nicht die Schule betreten. Nach Gesundung genügt allerdings eine Selbsterklärung. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z.B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern nur leichte Erkältungssymptome auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung notwendig.
» Selbsterklärung nach vorliegen von schwereren Erkältungssymptomen