Gesundes neues Jahr – apropos…

Bild von chiplanay auf Pixabay 

In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie in der Woche vor Weihnachten. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen. 

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen. 

Zu den Regelungen ab dem 11. Januar wird es in den kommenden Tagen Informationen von der Landesregierung geben. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat Informationen zu den Regelungen im Falle von Einreise aus Risikogebieten oder Quarantäne veröffentlicht. Diese sind HIER zu finden.

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